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Info zur Impressumspflicht für Internetangebote 

 

Fragestellung: welche Internetangebote brauchen überhaupt ein Impressum?

 

Der Gesetzgeber sieht im Telemediengesetz (TMG) seit 2007 in § 5 vor, dass eine Impressumspflicht nur für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene" Telemedien besteht.

Eine Entscheidung des Hanseatischen OLG stellt klar (Az. 3 W 64/07), dass somit lediglich Internetangebote von Privatpersonen oder Vereinen, also eindeutig nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen werden sollten.

Sämtliche kommerziellen Telemediendienste unterliegen dagegen grundsätzlich den Anforderungen des TMG und müssen ein Impressum angeben. 

 




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